Die aktuelle Änderung der Trinkwasserverordnung ist am 14.12.2012 in Kraft getreten.
Die, für Eigentümer und Betreiber einer Trinkwasseranlage, wichtigsten Punkte sind:
- Das Untersuchungsintervall für gewerbliche Betreiber verlängert sich von bisher einem auf drei Jahre.
- Eine Meldepflicht an das Gesundheitsamt besteht erst bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes, d.h. erst ab Werten > 100 KBE / 100ml (101 Legionellen auf 100ml Trinkwasser)
- Die Erstuntersuchung auf Legionellen muss bis zum 31.12.2013 erfolgen.
Weitere Information finden Sie hier und in der aktuellen Empfehlung des Umwelt-Bundesamtes Lesen →